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Das politische und wirtschaftliche Umfeld

Politik

  • Motion Grobet 1998: Werbeverbot, Risikenvermerk auf Packungen obligatorisch, Steuer zur Finanzierung einer Präventionakampagne. Bundesrat prüft, ob auf Gesetzesstufe Fonds eingerichtet werden kann.
  • Postulat Zwygart 1996: Verkaufsverbot von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahre. Bundesrat nimmt an.
  • WHO: bildet Arbeitsgruppe "Initiative für eine tabakfreie Welt"
  • 1991: Weltgesundheitsrat beauftragt WHO, eine Rahmenkonvention für die Bekämpfung des Tabakkonsums auszuarbeiten.
  • 1998: EU Erlass einer Richtlinie über ein allgemeines Werbeverbot für Tabakprodukte per 31.7.2001. Schonfristen: Zeitungsinserate 30.7.2002, Patenschaften 30.7.2003, Weltbedeutung 1.10.2006.
Schweizerische Gesetzgebung

Tabakwaren sind den Lebensmitteln zugeordnet und im Lebensmittelgesetz geregelt.

  • Art13 Abs2 LMG: Alkoholische getränke und Tabakwaren dürfen bei ihrem üblichen Gebrauch die Gesundheit nicht unmittelbar oder in unerwarteter Weise gefährden. 1992
  • Art60 LMG: der Bundesrat kann die Tabakwerbung einschränken, wenn sich diese speziell an die Jugend richtet
  • Bestimmungen der Tabakverordnung (TabV): Menge an Zusatzstoffen maximal 25% der Masse, Teergehalt maximal 15mg/Zigarette, Nikotin-und Teergehalt müssen auf der Packung deklariert werden, Warnung "gefährdet die Gesundheit" sowie eine der anderen 5 Warnungen muss auf die Packung. gedruckt sein.
  • Art15 TabV: Verbot von Werbung an Jugendliche < 18 Jahre
  • Art18 Abs5 RTVG: Werbeverbot für Tabakprodukte an TV/Radio.
  • Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung: regelt die Tabakbesteuerung und die Finanzierung des einheimischen Tabakanbaus. Maximale Besteuerung entspricht Paketpreis von 4.70.Abgabe an Tabakanbau 0,13 Rappen pro Zigarette, entspricht ca 16-19 Millionen pro Jahr.
  • Art.112 Abs5 Neue Bundesverfassung: regelt Abgabe an AHV.
  • Art19 Verordnung3 zum Arbeitsgesetz: Der Arbeitgeber hat im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass die Nichtrauchenden nicht durch das Rauchen anderer Personen belästigt werden. Kommentar BIGA: Falls die Anlagen, Gebäude oder Arbeitsräume es nicht erlauben, getrennte Arbeitsräume zu schaffen, oder wenn zwischen rauchenden und nicht rauchenden keine Einigung gefunden werden kann, ist auf Verlanegen betroffener Nichtrauchender ein Rauchverbot zu erlassen.
Keine Grenzwerte für Verbrennungsprodukte des Tabaks in geschlossenen Räumen.

Wirtschaftliche Aspekte

In der Scheiz werden
  • 32 Milliarden Zigaretten /Jahr produziert, ca 50% exportiert 1999 (BAG; Tabakprävention Ref. 64)
  • Verkauf Tabakwaren ca. 1.2 Milliarden /Jahr (BAG; Tabakprävention Ref. 65)
  • Tabaksteuer Zigarette 1999 59% des Endpreises, davon 52% AHV ( entspricht 6% der AHV), 7% MwSt. (BAG; Tabakprävention Ref. 66) (in der EU: geforderter Minimalwert 57%!)
  • 1999 Tabaksteuereinnahmen 1.7 Milliarden
  • Gewinnsteuern der Tabakindustrie 110 Millionen 1995 (BAG; Tabakprävention Ref. 69)
  • Arbeitsplätze in der Tabakindustrie 1998 ca. 5800 (BAG; Tabakprävention Ref. 72). 1995 11800 Beschäftigte, 0,3% aller Erwerbstätigen (BAG; Tabakprävention Ref. 73)
  • 1997 Werbung 64 Millionen (70% Plakat, 20% Inserat, 10% Kino). Sponsoring und Patenschaften ws > als Werbung (BAG; Tabakprävention Ref. 74)
  • Subvention Tabakanbau SOTA-Fond 1999 19 Millionen. 2.6 Rappen pro Zigarettenpaket. (BAG; Tabakprävention Ref. 76)
  • Tabakprävention Subvention 2.5 Millionen/Jahr Bund, dito Kantone,Gemeinde, private Organisationen